BEM und Mediation als Kündigungsgrund!


Bei der Metro nicht zu akzeptieren:
BEM und Mediation als Kündigungsgrund!

Ziel von BEM ist einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und somit den Arbeitsplatz zu erhalten. Das BEM ist freiwillig. Dies setzt Vertrauen und Schutz der Daten voraus. Präventionsmaßnahmen im Rahmen vom BEM will die Metro als Kündigungsbegründung heranziehen. Die Metro bietet Mediationen zur Lösung von betrieblichen Konflikten. Die Mediation wird durch eine Mediatorin durchgeführt. Oberste Grundlage ist die Allparteilichkeit (Neutralität) der Mediation. Die Neutralität ist bei gerichtlichen Mediationen im § 1 Absatz 2 Mediationsgesetz geregelt. Die Maßstäbe gelten auch für andere Mediationen. Unter Neutralität wird die unparteiliche Verhandlungsführung verstanden, die vor allem auf Gleichbehandlung abzielt. Die Metro hat den Inhalt und Ablauf einer Mediation als Beweismittel zur Kündigung eines Beschäftigten im Markt München-Freimann herangezogen.
Die Gewerkschaft ver.di erwartet ein deutliches Statement der Unternehmensleitung zum Umgang mit dem BEM und Mediationen:

Inhalt und Ablauf von BEM-Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz.
  • BEM-Maßnahmen basieren auf Vertrauen.
  • Mediationen finden in einem „geschützten Raum“ statt und werden nicht für verhaltensbedingte Kündigungen genutzt. Gleiches gilt für alle BEM-Maßnahmen!

Kommentare

  1. guten morgen ich war sehr überrascht wo ich mitbekommen habe mit welchen tricks die Metro da arbeitet

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