Heute hat die 10. Kammer des LAG München zugunsten des Betriebsrates Metro-Pasing entschieden. Damit wurde auch das zweite Verfahren des LAG gewonnen und die Festigung der Rechtsprechung erreicht.
Die Kammer geht dabei weiter als die 11. Kammer des LAG. Sie hält auch die Unterrichtung zu den W-Anforderungen für ungeeignet. Es kommt immer auf die an die Stelle geforderten Anforderungen an Wissen und Können an.
Beide LAG-Entscheidungen haben auch außerhalb der Metro
Auswirkungen. Sie stellen neue Anforderungen an jede Anhörung bei einer
Eingruppierung im bayerischen Großhandel. Ein großer Erfolg!
Mit dem Spruch der Einigungsstellen und den beiden
Entscheidungen des LAG wird auch rechtlich deutlich, dass die Metro die
Betriebsräte besser stärker hätte beteiligen sollen.
Wir danken allen Betriebsräten, die aktiv die Entgeltreform
begleiten und somit zu diesem Erfolg beitragen.
In den Schriftsätzen zu den Zustimmungsersetzungsverfahren
und auch den Individualklagen argumentiert Metro stark mit Tätigkeiten.
Pauschal nennt das Unternehmen in Prozentrelationen Tätigkeiten. So wird
behauptet, dass MHD Kontrollen nur gelegentlich zu den Tätigkeiten gehören.
Auch wird zur Begründung der Tätigkeit im Bereich Verkauf als Beleg für die QC
angeführt, dass für viele Beschäftigte die Kundenberatung nicht zum
Aufgabenbereich gehören. Wenn Kunden eine Beratung wünschen, dann sollen
MitarbeiterInnen den Kunden an die Abteilungsleiter bzw. Substituten verweisen.
Wir werden diese Argumentation öffentlich machen.
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