Entgeltstruktur: Metro verliert erneut beim Landesarbeitsgericht



Heute hat die  10. Kammer des LAG München zugunsten des Betriebsrates Metro-Pasing entschieden. Damit wurde auch das zweite Verfahren des LAG gewonnen und die Festigung der Rechtsprechung erreicht.



Die Kammer geht dabei weiter als die 11. Kammer des LAG. Sie hält auch die Unterrichtung zu den W-Anforderungen für ungeeignet. Es kommt immer auf die an die Stelle geforderten Anforderungen an Wissen und Können an.

 

Beide LAG-Entscheidungen haben auch außerhalb der Metro  Auswirkungen. Sie stellen neue Anforderungen an jede Anhörung bei einer Eingruppierung im bayerischen Großhandel. Ein großer Erfolg!

 

Mit dem Spruch der Einigungsstellen und den beiden Entscheidungen des LAG wird auch rechtlich deutlich, dass die Metro die Betriebsräte besser stärker hätte beteiligen sollen.

 

Wir danken allen Betriebsräten, die aktiv die Entgeltreform begleiten und somit zu diesem Erfolg beitragen.

In den Schriftsätzen zu den Zustimmungsersetzungsverfahren und auch den Individualklagen argumentiert Metro stark mit Tätigkeiten. Pauschal nennt das Unternehmen in Prozentrelationen Tätigkeiten. So wird behauptet, dass MHD Kontrollen nur gelegentlich zu den Tätigkeiten gehören. Auch wird zur Begründung der Tätigkeit im Bereich Verkauf als Beleg für die QC angeführt, dass für viele Beschäftigte die Kundenberatung nicht zum Aufgabenbereich gehören. Wenn Kunden eine Beratung wünschen, dann sollen MitarbeiterInnen den Kunden an die Abteilungsleiter bzw. Substituten verweisen. Wir werden diese Argumentation öffentlich machen.

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