Der Stil der Metro gegenüber den Betriebsräten ändert sich:
Ohne inhaltliche Begründung werden vom Anwalt der Metro (ein Rechtsanwalt des Arbeitgeberverbandes) die Beschlüsse des Betriebsrates angezweifelt!Der Betriebsrat in Pasing bot dem Arbeitgeber an, die Beschlüsse im Betriebsratsbüro einzusehen. Dieses Angebot hat der Arbeitgeber nicht genutzt. Trotzdem wurde dann im nächsten Gerichtstermin die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses angezweifelt.
Auf die Frage der Richterin des Landesarbeitsgerichtes im Gerichtstermin, ob der Arbeitgeber seine Zweifel und seinen Antrag aufrecht hält, sagte der Betriebsleiter nein. Der Anwalt der Metro wiederum bleibt bei den Zweifeln und hält den Antrag aufrecht!
Die Frage:wer ist auf Arbeitgeberseite der Chef, der Betriebsleiter oder der Anwalt vom Arbeitgeberverband?
Das Landesarbeitsgericht sah sich an Schlecker erinnert und machte dies im Verfahren deutlich.
Denn auch Schlecker bezweifelte pauschal ohne Begründung die Ordnungsmäßigkeit.Es wäre schön, wenn die Metro sich auf die Inhalte konzentriert.
Eine andere Kammer des Landesarbeitsgericht München ist in seiner Urteilsbegründung auf die schon fast hilflos wirkende Behauptung eingegangen:
Im Urteilstext weist der Richter daraufhin:"Dabei ist insbesondere zu achten, dass die Arbeitgeberin im erstinstanzlichen Verfahren die Bevollmächtigung (...) nie in Zweifel gezogen hat".
Im Urteil steht weiter:
"Vielmehr wäre es erforderlich gewesen, wenigsten hinreichende Indizien für eine fehlende und fehlerhafte Bevollmächtigung mitzuteilen."
Hier passt der auch der Hinweis der anderen Kammer zu Schlecker.
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