
Anhörungen der Betriebsräte
in Augsburg und München Pasing
nicht ordnungsgemäß
Am 25.10.2017 hat das Landesarbeitsgericht München 17 Entscheidungen
der ersten Instanz der Arbeitsgerichte München und Augsburg zu der von Metro
gewünschten Eingruppierung aufgrund fehlerhafter Unterrichtung aufgehoben.
Das
bedeutet, das Metro in den dort genannten Fällen neu auf den Betriebsrat
zutreten muss und ihre Eingruppierungsbegehren richtig und umfassend begründen
muss.
Ein Kernargument des Gerichts war, dass der alte Tarifvertrag auf
Tätigkeiten abstellte. Der REGA stellt dagegen auf das an einer Stelle
geforderte Können abstellt. Die Metro benennt aber in ihrer Unterrichtung
Tätigkeiten und nicht das für die Tätigkeit geforderte Können, also keine
stellenbezogenen Anforderungen.
hallo liebe kollegen habt ihr eigentlich gestern bei der Betriebsverhandlung mitbekommen das die Frau Rieger(Betriebstratvorsitzende) geweint hat wegen dem Abschied vom Herrn Horn (Geschätsleitung) das erklärt einiges die zwei verbündeten vorbei mit denn spielchen
AntwortenLöschenscheiss Betriebsrat !
AntwortenLöschenGenau ganz deine Meinung
AntwortenLöschenGenau ganz deine Meinung
AntwortenLöschenWeinen konnte die Frau Rieger schon immer gut
AntwortenLöschen